Die Wartung der Heizanlage ist sogar im Gesetz festgehalten. Die Energieeinsparverordnung für Gebäude, §11, Abs. 3 sagt aus, das Anlagen und Einrichtungen vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten sind. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich.
Bei nachlässigem Verhalten kann im Schadensfall der Betreiber zur vollen Haftung herangezogen werden. Eine jährlich durcheführte und dokumentierte Wartung kann im Schadensfall bei Garantieansprüchen ggf. geltend gemacht werden. Weitere Gründe sind: Lebensdauer, Sicherheit, Energieersparnis und die Vorbeugung vor größeren Schäden. Wann wurde Ihre Anlage das letzte mal geprüft? Nehmen sie mit uns Kontakt auf!